Es gibt immer wieder Notsituationen, in denen private Tierhalter das Wohl ihrer Tiere nicht selber sicherstellen können. Sei dies, wenn sozial benachteiligte Privatpersonen für die Behandlungskosten ihrer Haustiere nicht selber aufkommen können. Oder wenn in der Landwirtschaft notfallmässig besondere Tierschutz-Massnahmen erforderlich sind und die liquiden Mittel dafür fehlen.
Auch in diesen Fällen stehen wir ein für das Wohl der Tiere und greifen in Not geratenen Tierhaltern unter die Arme. Wir unterscheiden und unterstützen folgendermassen:
Übernahme von Tierarzt-Kosten für sozial benachteiligte Privatpersonen.
In der Schweiz wohnhafte Tierhalter (Gesuchsteller) mit nachgewiesenen Sozialbezügen (Existenzminimum) können einmalig einen Unterstützungsbeitrag bis max. CHF 500.- an ihre Tierarzt-Rechnungen beantragen (nur für Notfallbehandlungen). Nach Prüfung aller eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung ausschliesslich direkt an den Tierarzt / die Tierklinik.
Gewährung von zinslosen Darlehen an Landwirte für notfallmässig nötige Tierschutz-Massnahmen.
Schweizer Landwirte (Gesuchsteller), welche aus finanziellen Gründen die notfallmässig erforderlichen Tierschutz-Massnahmen nicht umsetzen können oder deren Tiere aufgrund von nicht beeinflussbaren Gründen in Not geraten, können einen kurz- bis mittelfristigen Unterstützungsbeitrag beantragen. Die Höhe und Zeitdauer der Finanzierung ist vom Betriebskonzept abhängig. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden zusammen festgelegt.
Sind Sie in finanzieller Not und benötigen Sie Unterstützung zum Wohl des Tieres?
Dann dürfen Sie gerne dieses Finanzierungsgesuch an uns einreichen (per E-Mail an: